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07.07.2010
Datenschützer will aus Elena aussteigen
Schaar rügt Speicherung von Einkommensdaten.
Der Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) begrüßt, die Speicherung von Arbeitnehmerdaten auszusetzen. "Die Zweifel am Verfahren sind gewachsen", sagte Schaar gestern in Berlin. Der elektronische Einkommensnachweis (Elena) sei wohl teurer als erwartet und möglicherweise auch nicht anwenderfreundlich... Schaar warnte aber davor, die Kritik an der aufwändigen Sicherung der Daten dazu zu nutzen, die datenschutzrechtlichen Vorgaben aufzuweichen. Wenn die Daten nicht ausreichend gesichert wüprden, sehe er verfassungsrechtliche Bedenken. "Dann würde Elena zu einer Vorratsdatenspeicherung, die es ermöglicht, die Daten auch zu anderen Zwecken zu nutzen", mahnte Schaar.
Auch der Mittelstand unterstützte ein Moratorium. Es gebe "erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Massenspeicherung sensibler Arbeitnehmerdaten", sagte gestern der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. Das gelte vor allem für den zusätzlichen Datenbaustein bei Kündigungen und Entlassungen.
Doch nicht nur das von der Bundesregierung initiierte Elena-Verfahren stößt beim Datenschutzbeauftragten Schaar auf Kritik. Als unzureichend betrachtet er auch die Pläne von Bundesinnenminister Thomas Thomas de Maizière (CDU) zum Arbeitnehmerdatenschutz. "Ich hoffe, dass der Referentenentwurf noch nachgebessert wird", unterstrich Schaar. Dies gelte unter anderem für den Abgleich von Mitarbeiterdaten, den Firmen vornehmen, um beispielsweise zu kontrollieren, ob Mitarbeiter private E-Mails schreiben. Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium dürfen legal gewonnene Daten abgeglichen werden. Diese Regelungen reichen dem Bundesdatenschützer nicht. Er forderte enge Grenzen für Datenabgleiche in Unternehmen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass diese anonymisiert verlaufen und Daten nur bei einem konkreten Verdacht personenbezogen ausgewertet werden.
Eingegrenzt werden muss nach Ansicht Schaars auch die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern. Nur bei einem hinreichenden Tatverdacht dürfe zu einem solchen Mittel gegriffen werden, sagte er. Im Gesetzentwurf reichen Anhaltspunkte. Der Datenschützer setzte sich außerdem dafür ein, dass nach Abschluss der Ermittlungen der Mitarbeiter informiert wird. Diese Mitteilungspflicht fehlt bisher.
Skeptisch bewertet Schaar auch das Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union über den Austausch von Bankdaten, das morgen im europäischen Parlament beraten wird. Millionen von Datensätzen unverdächtiger Bankkunden würden künftig über fünf Jahre gespeichert, warnte er. Auch die Kontrolle der Daten sei unbefriedigend gelöst. Nach den EU-Plänen wird die europäische Polizeibehörde Europol die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei Anfragen prüfen und die Daten freigeben. "Da wird der Bock zum Gärtner gemacht", kritisierte Schaar.
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